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Dies ist der Gerichtsbeschluss vom 25.08.09 der die Inobhutnahme vom 21.08.09 rechtfertigen soll.
Zu dem Beschluss: 1. unsere große Tochter heißt Isabell und nicht Isabel 2. unsere Jüngste Tochter heiß Paula Vanessa und nicht nur Paula 3. unser Rechtsbeistand wurde in keinster Weise berücksichtigt 4. unsere vom Anwalt rechtzeitig eingereichter Antrag wurde nicht berücksichtigt 5. "min. 2005 bekannt" ... seit wann werden Urteile auf vermutungen getroffen 6. die Nierenkrankheit unserer Tochter gilt nicht als schwerwiegend wiederkehren sondern bedarf einer vermerkten Aufmerksamkeit, dem Jugendamt liegt diesbezüglich auch ein Arztbericht vor, in dessem auch das zum erliegenkommen dieser Krankheit berichtet wird. 7. Isabell befand sich nicht mehrfach wegen ihrer Krankheit in Pflegefamilie oder Heime, sie "Wie alles begann", welches dem Jugendamt ebenfals bekannt ist 8. psychosozialer Minderwuchs mit Entwicklungsdefiziten bei Maximilian kann von Ärztin sowie Kindertageseinrichtung widerlegt werden 9. eine generelle Ablehnung von Seitens meiner Frau gab es nicht, sondern lediglich die Aussage, dass wir gern versuchen würden unsere Angelegenheiten ohne sozialpädagogische Familienhilfe zu erledigen und erst bei Einwände des Jugendamtes eine Familienhilfe in Anspruch nehmen möchte. 10. Es stimmt, dass die Schule bedenken äusserte, worauf hin wir auf Anweisung des Jugendamtes die Kinderärztin aufsuchten, die dies auch dem Jugendamt mitteilte, dass der gegenteil, nemlich einer Gewichtszunahme der Fall sein 11. bezüglich des Hausbesuches, wurde der wahre Grund des Wohnungsverweis in keinster Weise genannt oder berücksichtigt auch weitere Geschehnisse des Hausbesuches wurden in keinster weiße berücksichtigt ... ich möchte an dieser Stelle auf "Der Vorfall" verweisen 12. In keinster Weise geht, meiner Ansicht nach, eine Begründung aus diesem Beschluss hervor, die eine "akkute" Kindeswohlgefährdung ohne dem Einverständnis der Sorgeberechtigten gem. §43 SGB VIII noch §42 SGB VIII rechtfertigt. 13. Eine Begründung für die Inobhutnahme von Paula Vanessa ist nirgends ersichtlich 14. die blauen Flecken im Gesicht unserer Tochter Isabell, so bestätigte unsere Nachbarin, sind vom spielen des vortages, da sich die Kinder im Garten mit Bällen beschmissen haben die teilte sie dem Jugendamt mit, welches aber laut Jugendamt "keine Rolle spielt" 15. Auch das mehrere Nachbarn ein einsperren der Kinder sowie Unterernährung als nicht wahr bestätigten, interessierte das Jugendamt nicht und wird in keinster Weise durch das Gericht berücksichtigt 16. unhygienische Zustand wurde ebenfals von Nachbarn wiederlegt, die uns täglich besuchen 17. welche tatsächlichen Gegebenheiten gemeint sind, ist uns immer noch unklar, da sich alles durch Zeugen sowie Bescheinigungen wiederlegen lässt.
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